Zum ergotherapeutischen Aufgabenfeld gehört auch die Analyse der Wohnsituation und Wohnumgebung, um auch hier durch eine entsprechende Wohnraumgestaltung die größtmögliche Eigenständigkeit des/der Patienten/in zu erreichen. Dies geschieht in Absprache
mit dem Pflegepersonal sowie Physiotherapeut/in und Sozialarbeiter/in.
Was bewirkt Ergotherapie?
Ergotherapie bewirkt größtmögliche Eigenständigkeit von Erkrankten im Beruf, sozialen Umfeld, Schule und Alltag durch Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung oder Erhaltung von motorischen, nervalen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten mittels bestimmter ergotherapeutischer Maßnahmen.
Funktionen und Fähigkeiten eines Menschen können z. B. durch einen Schlaganfall verloren gehen oder bei Kindern aufgrund von Entwicklungsstörungen in nicht ausreichendem Maße ausgebildet sein.
Ergotherapie hat einen ganzheitlichen Ansatz und schult so nicht nur die Motorik, sondern das ganze menschliche System: Bewegung – Wahrnehmung – Aufmerksamkeit und Koordination.
Durch diese Behandlungsform:
Wie erhalte ich Ergotherapie?
Suchen Sie eine/n Ärztin/ Arzt Ihrer Wahl auf, schildern Sie ggf. Ihr Krankheitsbild und fragen Sie nach ergotherapeutischen Maßnahmen.
Anmerkung für gesetzlich Versicherte
Sollte die Ausstellung einer Kassenverordnung durch eine/n Ärztin/Arzt aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, so können Sie auch als Selbstzahler/in stets ergotherapeutische Leistungen aufgrund einer Privatverordnung in Anspruch nehmen. Alternativ ist die Behandlung ohne Verordnung möglich, wenn der/die Therapeut/-in über eine Heilpraktikererlaubnis verfügt.